Veröffentlicht am: 08.Juli 

Neues Vorgehen beim Abkochen nach der UBA-Empfehlung (Anhang A.3) vom Februar 2026

Quelle: UBA – klick 

Was bedeutet die neue Empfehlung der UBA für die zertifizierte FeS®Fachkraft?

Bisher galt – Abkochen bedeutet: etwa 3 Minuten sprudelnd kochen und je nach Wohnort (Höhenlage) 2-3 Minuten länger”. Nach bisherigen Standards galt Aufkochen alleine als nicht sicher genug um Bakterien und Viren abzutöten.

Neu ist – Abkochen bedeutet –Aufkochen Wasser einmalig sprudelnd aufkochen (ca. 100 °C) und anschließend mindestens 10 Minuten langsam abkühlen lassen. 

Dieses Vorgehen wird sowohl der Empfehlung der Angaben der Hersteller auf der Packung gerecht sowie auch dann, falls eine Abkochempfehung von Seiten des Wasserwerkes / Gesundheitsamtes gilt.

Nutzung eines Cooltwisters
Das aufgekochte Wasser darf frühestens nach der 10 minütigen Abkühlphase im Cooltwister schneller abgekühlt werden.

Abgekochtes Wasser mischen mit frisch geöffnetem “Babywasser”
Um eine schnelle Abkühlung zu erreichen wird frisch aufgekochtes Wasser macnhmal mit frisch geöffnetem “Babywasser” gemischt. Auch hier gilt, dass das aufgekochte Wasser mindestens 10 Minuten abkühlen muss.

Was ändert sich beim sterilisieren desinfizieren von Flaschen und Saugern?
Nichts!

Warum 3–5 Minuten Auskochen bei Flaschen/Saugern?

  1. Wärmeübertragung an feste Oberflächen dauert länger. Silikon- und Latexsauger, Schraubringe und Flaschenhälse müssen komplett durchgewärmt werden. Erst dann erreicht die 80–100 °C-Zone alle Innenflächen inklusive der schwer zugänglichen Bereiche (Saugerkanäle, Ventile, Kappenrillen).

  2. Milchreste und Biofilme sind wärmeschützend. Selbst nach gründlicher Reinigung können mikroskopische Rückstände von Muttermilch oder Formula vorhanden sein. Diese Proteinfilme wirken isolierend – dahinter liegende Keime brauchen längere Einwirkzeit, um sicher inaktiviert zu werden.

  3. Cronobacter sakazakii (früher Enterobacter sakazakii) ist das Hauptrisiko bei Säuglingsnahrung, besonders bei Pulvermilch. Er kann zu schweren Sepsen und Meningitiden bei Neugeborenen führen. WHO und BfR empfehlen deshalb konsequente Materialdesinfektion – Pulver-Formula ist nicht steril, das Wasser für die Zubereitung soll mindestens 70 °C haben.

  4. Salmonellen, E. coli, Staphylokokken, Hefen und Schimmelpilze vermehren sich in Milchresten schnell und werden nur durch ausreichend lange Hitzeeinwirkung sicher abgetötet.

  5. Sicherheitspuffer. Die 3–5 Minuten sind eine konservative Empfehlung mit Sicherheitsmarge, weil im Haushalt weder Temperatur noch Kontaktzeit exakt gemessen werden – anders als in Kliniken mit validierten Vaporisatoren/Autoklaven.

 

  • UBA-Abkochgebot (1× sprudelnd + 10 Min. abkühlen) = Aufbereitung des Wassers zum Trinken/Zubereiten

  • Flaschen/Sauger auskochen (3–5 Min.) = Materialdesinfektion nach BfR/WHO, weiterhin gültig und empfohlen.

Vorgehen beim Abkochen nach UBA-Empfehlung (Anhang A.3)


Warum Abkochen?

Abkochen ist die schnellste und effektivste Sofortmaßnahme bei mikrobieller Reinigung des Trinkwassers und kann in jedem Haushalt sofort umgesetzt werden. Klassische wassergetragene Krankheitserreger (Viren, Bakterien, Einzeller wie Cryptosporidien und Giardien) werden bereits bei 80 °C innerhalb einer Minute hinreichend inaktiviert – auch nach Auffassung der WHO .


Die korrekte Abkoch-Methode

SchrittVorgehen
1. AufkochenWasser einmalig sprudelnd aufkochen (ca. 100 °C)
2. AbkühlzeitAnschließend mindestens 10 Minuten langsam abkühlen lassen
3. GerätEin handelsüblicher Wasserkocher ist aus praktischen Gründen empfehlenswert
4. Handwarm werden lassenVor der Verwendung für Säuglinge/Kleinkinder bei handwarmer Temperatur abkühlen, um Brühungen zu vermeiden

⚠️Verbrühungsgefahr ! Insbesondere Kinder sowie alte und kranke Menschen nehmen die hohe Temperatur häufig nicht wahr.


Für welche Zwecke MUSS abgekocht werden?

Abgekocht werden muss alles Wasser , das verwendet wird für:

  • Trinken (auch für Säuglingsnahrung/Flaschenmilch)

  • Zubereitung von Obst, Gemüse, Getränken und anderen ungekochten Nahrungsmitteln

  • Waschen von rohem Obst und Gemüse

  • Herstellung von Eiswürfeln

  • Zähneputzen

  • Reinigen bietener Wunden

  • Körperpflege bei Kleinkindern sowie kranken oder immungeschwächten Personen


Wann ist Abkochen ausnahmsweise verzichtbar?

Für einen kurzen Zeitraum und mit leicht erhöhtem Infektionsrisiko verzichtbar:

  • Geschirrspüler bei ≥ 60 °C und/oder Hitzetrocknung

  • Waschmaschine bei mindestens 40 °C

  • Körperpflege bei Erwachsenen (offene Wunden mit wasserundurchlässigem Pflaster abdecken)

  • Händehygiene durch intensive Anwendung von Seife

  • Toilettenspülung uneingeschränkt möglich


Grenzen des Abkochens – wann reicht es NICHT?

Abkochen wirkt ausschließlich gegen Krankheitserreger . Bei Belastungen ist Abkochen folgende wirkungslos oder sogar kontraproduktiv (Anreicherung durch Verdunstung):

  • Chemische Belastungen (Nitrat, Blei, PFAS, Pestizide, Uran, Arsen etc.)

  • Starke Trübung oder Verfärbung → Gesundheitsamt prüft weitergehende Nutzungseinschränkung („Nicht zum Trinken und Kochen“ bzw. „Nicht zum Trinken, Kochen oder Waschen verwenden“)

  • Hitzeresistente Sporen (Clostridien) – für Trinkwasser jedoch praktisch nicht relevant

In diesen Fällen: abgefülltes Wasser (Flaschenwasser) verwenden, das für die Zubereitung von Säuglingsnahrung geeignet ist.


Besonderheit für Säuglinge und Kleinkinder bis 24 Monate

  • Höchstes Risiko bei allen mikrobiellen Belastungen wegen Dehydrationsgefahr und noch unreifer Immunabwehr

  • Cryptosporidien: Kinder von 6–24 Monaten sind besonders häufig betroffen , Verläufe können chronisch bis lebensbedrohlich sein

  • Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung immer:

    • Abgekochtes und wieder auf ~40 °C abgekühltes Wasser verwenden, oder

    • Abgepacktes Wasser mit der Kennzeichnung „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“

  • Auch die Körperpflege des Kleinkindes (z. B. Badewasser, Waschlappen für Gesicht) sollte mit abgekochtem Wasser erfolgen


Anordnung und Aufhebung

  • Nur das Gesundheitsamt ordnet ein Abkochgebot an und hebt es wieder auf

  • Aufhebung erst nach:

    1. unauffälliger Ortsbesichtigung

    2. Beseitigung der Ursache der Verunreinigung

    3. einwandfreien Analysebefunden an drei aufeinanderfolgenden Tagen

  • Informationen erfolgen über das Wasserversorgungsunternehmen (WVU) und die örtlichen Medien

  • Wichtig: Nachbarn und Mitbewohner aktiv informieren , damit die Information alle Betroffenen erreicht


Typische Dauer

Abkochgebote sind primär zur Überbrückung von wenigen Tagen gedacht, bis andere Maßnahmen (Desinfektion im Netz, Spülung, Ersatzwasserversorgung) greifen. Für längere Zeiträume ist die sichere Umsetzung durch häusliche Erfahrungsgemäß nicht mehr gewährleistet.

Sonstiges RisikoMaßnahme
Mikrobiologische Belastung / AbkochgebotWasser einmal sprudelnd aufkochen und etwa 10 Minuten langsam abkühlen lassen. Hinweise des Gesundheitsamtes beachten.
Abkochgebot bei Säuglingen und KleinkindernAbgekochtes Wasser zum Trinken, zur Nahrungszubereitung und zum Zähneputzen verwenden; bei Kleinkindern auch für die Körperpflege.
Starke Trübung oder VerfärbungNicht allein auf Abkochen verlassen. Behördliche Nutzungseinschränkungen beachten.
Chemische GrenzwertüberschreitungFür Säuglinge und Kleinkinder bis 24 Monate bevorzugt Wasser verwenden, das die regulären Grenzwerte der Trinkwasserverordnung einhält, gegebenenfalls geeignetes abgepacktes Wasser.
Nitrat/NitritBesonders bei nicht voll gestillten Säuglingen relevant. Behördliche Einschränkungen strikt beachten.
SulfatFür Säuglingsnahrung kein Wasser mit mehr als 500 mg/l verwenden.
FluoridBei mehr als 0,7 mg/l im Trinkwasser zusätzliche Fluoridgabe ärztlich bzw. zahnärztlich prüfen lassen.
Konkrete behördliche WarnungDie örtliche Anordnung hat immer Vorrang; sie kann ausdrücklich die Verwendung zur Zubereitung von Säuglingsnahrung untersagen.