FeS®-Beratung: Unabhängig von der Babynahrungsindustrie

Hintergrund
Die Verfügbarkeit qualitativ hochwertiger Muttermilchersatznahrung ist essenziell, wenn Stillen nicht möglich ist. Eine unnötige Verwendung kann jedoch gesundheitliche Risiken für Mutter und Kind bergen.


Das FeS®-Institut betont:

Wer Familien beim Stillen und/oder der Ernährung mit einer Formulanahrung (Säuglingsmilchnahrung) unterstützt, muss personell und institutionell unabhängig von Herstellern agieren. Kompetente Beratung reduziert den Bedarf an Formulanahrung – im Gegensatz zu den Absatzinteressen der Industrie.

Interessenkonflikte vermeiden
Wie in der Rechtsanwaltsordnung verbietet sich die Vertretung widerstreitender Interessen. Personen, die Zuwendungen (Honorare, Fortbildungen etc.) von Babynahrungsfirmen erhalten, unterliegen einem Loyalitätskonflikt: Stillförderung und Absatzsteigerung von Formulanahrung schließen sich gegenseitig aus.


Die FeS®-Leitlinie fordert daher eine klare Trennung:

  • Entweder: Tätigkeit in der Stillberatung ohne finanzielle oder strukturelle Verbindungen zur Industrie.
  • Oder: Zusammenarbeit mit Herstellern – dann aber keine Beratungstätigkeit.

Transparenz schaffen
Viele Eltern sind sich nicht bewusst, wie wichtig industrieunabhängige Beratung ist.

Fachkräfte sollten ihre Neutralität aktiv kommunizieren, z. B. durch diese FeS®-empfohlene Erklärung auf ihrer Website/Flyer/E-Mail Signatur:

„Ich arbeite unabhängig von Herstellern von Säuglingsnahrung, Flaschen oder Milchpumpen. Ich nehme keine Zuwendungen an und gebe kein Werbematerial weiter. Meine Beratung folgt wissenschaftlichen Standards und unterstützt Ihre informierte Entscheidung – auch bei der Wahl von Muttermilchersatz.“

Diese Klarstellung stärkt das Vertrauen und hilft Eltern, bewusste Ernährungsentscheidungen zu treffen.

Interessenkonflikt – Abstill-Workshop und/oder Beratung zum Abstillen:

FeS®-Fachkräfte ohne zusätzliche Qualifikation als Stillberater:in oder Hebamme dürfen weder einen Abstill-Workshop durchführen noch eine Beratung zum Abstillen anbieten. Bei Verstößen gegen diese Richtlinie kann das FeS®-Zertifikat entzogen werden.


Erweiterte Kompetenzen bei Zusatzqualifikation
FeS®-Fachkräfte, die erfolgreich eine Ausbildung als Stillberater:in bei einem Mitglied der NFS (nationale Stillförderung) absolviert haben und/oder über eine gültige Berufserlaubnis als Hebamme verfügen, sind berechtigt, Abstill-Workshops und/oder Beratungen zum Abstillen unter Einhaltung des WHO-Kodex anzubieten.
Diese Regelung gilt auch für in der Schweiz spezialisierte Pflegefachfrauen für das Wochenbett gemäß Artikel 7 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), die häufig als Wochenbettspezialistinnen bezeichnet werden.


Verantwortungsbereich
Die Verantwortung für die Durchführung von Abstill-Workshops und/oder die Beratung zum Abstillen liegt beim jeweiligen Berufsverband (z. B. Hebammenverband) bzw. dem Ausbildungsinstitut der Stillberater:in. Es gelten die dortigen ethischen und fachlichen Richtlinien.


Ziel der Regelung:

  • Klare Abgrenzung der Handlungsbefugnisse
  • Sicherstellung, dass Abstillprozesse nur durch qualifizierte Kräfte der Stillberatung begleitet werden
  • Schutz der FeS®-Markenintegrität vor Kompetenzüberschreitungen
  • Diese Differenzierung ermöglicht eine rechtssichere Eskalationsmatrix, ohne in fremde Institutionen/Berufsstände einzugreifen.