Hintergrund
Die Verfügbarkeit qualitativ hochwertiger Muttermilchersatznahrung ist essenziell, wenn Stillen nicht möglich ist. Eine unnötige Verwendung kann jedoch gesundheitliche Risiken für Mutter und Kind bergen.
Das FeS®-Institut betont:
Wer Familien beim Stillen und/oder der Ernährung mit einer Formulanahrung (Säuglingsmilchnahrung) unterstützt, muss personell und institutionell unabhängig von Herstellern agieren. Kompetente Beratung reduziert den Bedarf an Formulanahrung – im Gegensatz zu den Absatzinteressen der Industrie.
Interessenkonflikte vermeiden
Wie in der Rechtsanwaltsordnung verbietet sich die Vertretung widerstreitender Interessen. Personen, die Zuwendungen (Honorare, Fortbildungen etc.) von Babynahrungsfirmen erhalten, unterliegen einem Loyalitätskonflikt: Stillförderung und Absatzsteigerung von Formulanahrung schließen sich gegenseitig aus.
Die FeS®-Leitlinie fordert daher eine klare Trennung:
Transparenz schaffen
Viele Eltern sind sich nicht bewusst, wie wichtig industrieunabhängige Beratung ist.
Fachkräfte sollten ihre Neutralität aktiv kommunizieren, z. B. durch diese FeS®-empfohlene Erklärung auf ihrer Website/Flyer/E-Mail Signatur:
„Ich arbeite unabhängig von Herstellern von Säuglingsnahrung, Flaschen oder Milchpumpen. Ich nehme keine Zuwendungen an und gebe kein Werbematerial weiter. Meine Beratung folgt wissenschaftlichen Standards und unterstützt Ihre informierte Entscheidung – auch bei der Wahl von Muttermilchersatz.“
Diese Klarstellung stärkt das Vertrauen und hilft Eltern, bewusste Ernährungsentscheidungen zu treffen.
FeS®-Fachkräfte ohne zusätzliche Qualifikation als Stillberater:in oder Hebamme dürfen weder einen Abstill-Workshop durchführen noch eine Beratung zum Abstillen anbieten. Bei Verstößen gegen diese Richtlinie kann das FeS®-Zertifikat entzogen werden.
Erweiterte Kompetenzen bei Zusatzqualifikation
FeS®-Fachkräfte, die erfolgreich eine Ausbildung als Stillberater:in bei einem Mitglied der NFS (nationale Stillförderung) absolviert haben und/oder über eine gültige Berufserlaubnis als Hebamme verfügen, sind berechtigt, Abstill-Workshops und/oder Beratungen zum Abstillen unter Einhaltung des WHO-Kodex anzubieten.
Diese Regelung gilt auch für in der Schweiz spezialisierte Pflegefachfrauen für das Wochenbett gemäß Artikel 7 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), die häufig als Wochenbettspezialistinnen bezeichnet werden.
Verantwortungsbereich
Die Verantwortung für die Durchführung von Abstill-Workshops und/oder die Beratung zum Abstillen liegt beim jeweiligen Berufsverband (z. B. Hebammenverband) bzw. dem Ausbildungsinstitut der Stillberater:in. Es gelten die dortigen ethischen und fachlichen Richtlinien.
Ziel der Regelung: